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Im Rahmen ihrer Existenzgründung müssen sie bis zu 9.000 Entscheidungen treffen!
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Welche Rechtsform passt zu meinem Produkt?
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Wie viel Geld benötige ich für meine Gründung?
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Wie komme ich an zahlende Kunden?
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Wie überzeuge ich Banken und Investoren?
Um ihnen einen Überblick über typische Start-Up Fragen zu geben, haben wir eine umfangreiche Mindmap für sie zusammengestellt.
Fehler vermeiden
Als Gründer stehen sie häufig im Spannungsdreieck von viel Arbeit, wenig Geld und noch weniger Zeit.
Wir bringen alle drei Aspekte unter einen Hut und begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Eröffnung.
Aktuelle Themen für Gründer finden sie in unserem ABS Blog.
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Wie hoch sind die Kosten für eine Unternehmensbewertung?Je nach Auftrag, Datenqualität und Unterstützung sollten Sie zwischen 5.500 und 8.000 Euro für eine Bewertung einplanen.
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Kann ich auch kostenfreie Tools im Netz für eine Bewertung nutzen?Aus unserer Sicht handelt es sich bei den meisten Webseiten für kostenfreie Bewertungen um Datensammler, die Ihre Daten für Werbezwecke nutzen oder diese weiter verkaufen. Es gilt das erste Verkaufsprinzip: Entweder das Produkt kostet etwas, oder Sie sind das Produkt. Ein weiterer Grund liegt auf der Hand: Um überhaupt einen realistischen Unternehmenswert nennen zu können, bedarf es der Bewertung Ihres Anlagevermögens. Eine Unternehmensbewertung kann daher ohne konkrete Angaben zu diesen Sachwerten niemals zutreffend sein.
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Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?Das hängt maßgeblich von der vorhandenen Datenqualität und Ihrer persönlichen Unterstützung ab. Wenn Auswertungen wie Jahresabschlüsse oder Bilanzen erst erstellt werden müssen, kann sich die Bewertung entsprechend verzögern. Sofern Sie aktiv mitarbeiten, Rückfragen zügig erörtert werden können und sämtliche Unternehmensdaten vorliegen, kann eine Bewertung innerhalb von 4 -8 Wochen abgeschlossen werden. Für Gutachten im Gerichtsauftrag sollten aufgrund des erhöhten Korrespondenzaufwands mindestens 4 bis 5 Monate eingeplant werden.
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Kann ich Sie auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beauftragen?Das ist grundsätzlich möglich, aber selten sinnvoll. Auch wenn wir zur Neutralität verpflichtet sind, würde bei der Verwertung des Gutachtens vor Gericht die gegnerische Partei diese neutrale Position anzweifeln. Zudem ist eine Bewertung z. B. eines Unternehmens im Zuge einer Scheidung nicht möglich, da die Gegenseite nicht verpflichtet wäre, uns entsprechende Auskünfte zu übermitteln oder einen Zugang zum Unternehmen zu gewähren. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sollte eine Beauftragung daher stets durch das Gericht erfolgen.
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Mein Geschäftspartner hat eine eigene Bewertung vorgelegt. Kann man diese prüfen?Ja, die Prüfung einer vorgelegten Unternehmensbewertung lässt sich mit wenigen Handgriffen und Rückfragen rel. leicht auf Plausibilität prüfen.
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Warum differieren viele Bewertungen so deutlich?Das hat vor allem zwei Gründe. Zum einen gibt es verschiedene (seriöse und unseriöse) Bewertungsverfahren, die aufgrund ihrer Komplexität und Herangehensweise zu deutlichen Unterschieden führen, zum anderen hängt das Ergebnis einer Bewertung auch von der Erörterung sog. weicher Faktoren ab, die von Bewerter zu Bewerter unterschiedlich ausfallen können.
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Ich bin freiberuflich tätig. Gibt es da Besonderheiten zu beachten?Absolut, denn freiberuflich tätige Unternehmer (m/w) weisen oft eine hohe bis sehr hohe Inhaberprägung auf, die zusammen mit einer vorhandenen Spezialisierung nur bedingt auf einen Käufer übertragbar ist. Unternehmensbewertungen für Freiberufler bedürfen daher einer genauen Prüfung.
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Ich möchte mein Unternehmen in naher Zukunft verkaufen. Wie kann ich den Wert optimieren?Sofern Sie nicht gerade morgen oder übermorgen verkaufen wollen oder müssen, gibt es eine Reihe von sinnvollen Maßnahmen, die den Unternehmenswert aus objektivierter Sicht erhöhen können. Einen Auszug möglicher Maßnahmen finden Sie in diesem Dokument. Konkrete weitere Maßnahmen erörtern wir gerne persönlich.
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Mein Steuerberater hat eine Bewertung erstellt. Kann ich diese verwenden?Selbstverständlich kann Ihr Steuerberater eine Unternehmensbewertung erstellen. Zwei Aspekte gilt es zu beachten: Eine Bewertung durch das Steuerbüro wird von externer Seite (Bank, Käufer, Mitgesellschafter, Expartner) häufig nicht als neutral eingestuft und deshalb kritisch hinterfragt oder abgelehnt. Ob die Bewertung zielführend und zutreffend ist, hängt stark von der angewandten Bewertungsmethode ab. Häufig wird aus Zeitmangel oder fehlender Sachkunde eine vereinfachte Bewertungsmethode genutzt, die nicht belastbar ist. Eine auf Knopfdruck erstellte Bewertung, die sich aus der laufenden Buchführung ergibt, führt zwangsläufig zu falschen (häufig zu überhöhten) Firmenwerten.
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Was bedeutet "öffentlich bestellt und vereidigt" und was ist der Unterschied zum Begriff des Sachverständigen?Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (abgekürzt öbuv.) stellt die besondere Sachkunde des Gutachters heraus und ist, anders als der Begriff des "Sachverständigen", rechtlich geschützt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link. Öffentlich bestellte Sachverständige erkennen Sie an der Nutzung dieses Logos.
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Welche Formen der Unternehmensbewertung gibt es?Eine Bewertung ist immer dem Anlass nach vorzunehmen. Sie benötigen nur eine einfache Werteinschätzung, dann genügt in der Regel eine verkürzte Bewertung. Wichtig ist jedoch, dass bei vollumfänglichen Bewertungen auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zurückgegriffen wird. Hier entstehen oft gravierende Fehler mit konkreten Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Typische Anlässe einer Bewertung sind z. B.: - Wertfeststellung gegenüber dem Finanzamt (Schenkungen, Übertragungen, Wandelungen, etc.) - Bewertung beim Ausscheiden oder Aufnehmen von Gesellschaftern - Gutachten im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung - Bewertung im Zuge eines geplanten Unternehmensverkaufs - Bewertung im Trennungsfall
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